Mathias Schömburg – Sachverständiger für das Glaserhandwerk

Mathias Schömburg ist von der Handwerkskammer zu Leipzig öffentlich bestellt und vereidigt. Das bedeutet: Er ist ein geprüfter Fachmann, der besondere Aufgaben als Gutachter übernehmen darf.

Rufen Sie uns an 034297 43802

Was bedeutet „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“?

Nur wer seine besondere Fachkenntnis und persönliche Eignung nachweist, darf diesen Titel tragen. Der Sachverständige legt einen Eid ab und verpflichtet sich, unabhängig, unparteiisch und sorgfältig zu arbeiten. Außerdem muss er schweigen über alles, was er erfährt.

Die öffentliche Bestellung zeigt: Dieser Fachmann wurde von einer Behörde überprüft und gilt als besonders zuverlässig. Deshalb vertrauen ihm Gerichte, Behörden und Kunden gleichermaßen.

Werdegang von Mathias Schömburg

  • 1989 – 1992: Ausbildung zum Glaser / Fensterbauer
  • 1992 – 2005: Berufserfahrung im Handwerk
  • 2000 – 2004: Ausbildung zum Glasermeister
  • 2005: Gründung der eigenen Glaserei
  • 2013: Weiterbildung zum Sachverständigen (Schloss Raesfeld e.V.)
  • 2016: Ausbildung und Vereidigung zum öffentlich bestellten Sachverständigen bei der Handwerkskammer Leipzig

Gerichtsgutachten

Ein Gericht beauftragt direkt den Sachverständigen. Er prüft, ob der Auftrag in sein Fachgebiet passt und ob die Kosten gedeckt sind. Danach vereinbart er einen Ortstermin, um das Objekt genau anzusehen.

Das Gutachten beantwortet nur die konkrete Frage des Gerichts. Es ist ein wichtiges Beweismittel im Verfahren.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird von Privatpersonen, Firmen, Versicherungen oder Organisationen in Auftrag gegeben. Es ist nicht rechtsverbindlich, sondern dient zur Klärung von Fragen oder Streitfällen. Im Gerichtsprozess hat ein Privatgutachten nur eine begrenzte Wirkung, da es von einer Seite beauftragt wird.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ähnelt einem Privatgutachten. Der Unterschied: Beide Parteien einigen sich vorher, das Ergebnis zu akzeptieren. Das Gutachten ist rechtsverbindlich und nicht angreifbar. Es ist daher eine gute Möglichkeit, Streitigkeiten schnell und objektiv zu klären.

Glossar

Ein Sachverständiger ist ein Fachmann, der sich in einem bestimmten Gebiet besonders gut auskennt. Er wird gerufen, wenn es um schwierige Fragen oder Streitigkeiten geht, die Laien nicht selbst beantworten können. Ein Sachverständiger erstellt Gutachten, in denen er seine Fachmeinung erklärt. Diese Gutachten helfen Gerichten, Behörden oder auch Privatpersonen, eine Entscheidung zu treffen. Damit ein Sachverständiger anerkannt wird, braucht er viel Erfahrung, Wissen und oft eine spezielle Prüfung. Im Glaserhandwerk beurteilt ein Sachverständiger zum Beispiel die Qualität von Fenstern, Türen oder Verglasungen.

Öffentlich bestellt und vereidigt bedeutet: Eine offizielle Stelle (z. B. die Handwerkskammer) prüft, ob ein Sachverständiger zuverlässig und besonders fachkundig ist. Besteht er die Prüfung, wird er vereidigt. Mit dem Eid verpflichtet er sich, unabhängig, unparteiisch und sorgfältig zu arbeiten. Außerdem muss er alles geheim halten, was er im Auftrag erfährt. Dieser Titel ist rechtlich geschützt. Er zeigt Kunden, Gerichten und Behörden, dass der Sachverständige besonders vertrauenswürdig ist. Deshalb haben die Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einen hohen Stellenwert.

Ein Gerichtsgutachten ist ein Gutachten, das ein Sachverständiger im Auftrag eines Gerichts erstellt. Das Gericht schickt dem Sachverständigen den Auftrag und die Unterlagen. Dieser prüft vor Ort die Situation, macht genaue Beobachtungen und beantwortet dann die Fragen des Gerichts. Wichtig ist: Der Sachverständige darf nur die Beweisfragen beantworten, die das Gericht gestellt hat – nicht mehr und nicht weniger. Ein Gerichtsgutachten ist ein wichtiges Beweismittel und hat im Prozess großen Einfluss. Deshalb muss es unabhängig, gründlich und nachvollziehbar sein.

Ein Privatgutachten ist ein Gutachten, das nicht von einem Gericht, sondern von einer Privatperson, Firma, Versicherung oder Organisation beauftragt wird. Es soll Klarheit in einer Frage schaffen, zum Beispiel bei einem Schaden oder einer Reklamation. Das Gutachten ist nicht rechtsverbindlich, kann aber als Grundlage für weitere Schritte dienen. In einem Gerichtsprozess hat ein Privatgutachten weniger Gewicht, weil es nur von einer Seite beauftragt wurde. Trotzdem ist es hilfreich, um Streitfragen zu klären und eine fachliche Einschätzung zu bekommen.

Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien gemeinsam beauftragt. Vorher vereinbaren sie, das Ergebnis zu akzeptieren. Das macht das Gutachten rechtsverbindlich. Ein Sachverständiger prüft die Situation und erstellt ein Urteil, das beide Seiten bindet. Damit können Streitigkeiten schnell und ohne Gerichtsverfahren gelöst werden. Schiedsgutachten sind besonders praktisch bei Vertragsstreitigkeiten oder technischen Fragen. Sie sind objektiv, fachlich fundiert und bieten Sicherheit, weil sie nicht mehr angefochten werden können. So sparen sich beide Parteien Zeit, Geld und lange Gerichtsverfahren.

Kontakt

Information

Mathias Schömburg
Zur Alten Weintraube 5
04288 Leipzig

Wo geht's lang?

Öffnungszeiten

Schreiben Sie uns

Google Maps inaktiv

Aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen kann dieses Modul nicht geladen werden.
Wenn Sie dieses Modul sehen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen entsprechend an.